Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Verein bzw. dem Gelände, das wir vom Bezirksamt Spandau gemietet haben und die
Parzellen im Rahmen von Untermietverträgen an unsere Mitglieder vergeben. ( Unterlagen finden Sie unter https://vfg-spandau.de/?page_id=535 )
- Sie müssen also zunächst Mitglied in unserem Verein werden.
Dazu müssen Sie einen Antrag ausfüllen und diesen mit einem kleinen Bewerbungsschreiben kontakt@vfg-spandau.de senden oder persönlich vorlegen. - Danach werden Sie zu einem persönlichen Gespräch mit dem Vorstand eingeladen, in dem dann über Ihre Bewerbung entschieden wird. Der Antrag kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Bei positiver Entscheidung werden Sie in den Verein aufgenommen.
- Sofern Sie an einer Parzelle interessiert sind, teilen Sie dies bitte dem Vorstand nach Ihrer Aufnahme in den Verein mit. Beachten Sie bitte, dass Hundehaltung auf dem Vereinsgelände nicht gestattet ist. Der Vorstand vermittelt dann den Kontakt mit dem bisherigen Untermieter (Verkäufer).
- Nunmehr besichtigen zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam mit Ihnen und dem Verkäufer die Parzelle. Im Rahmen dieser Besichtigung wird geprüft, ob Verstöße gegen den bestehenden Untermietvertrag oder gegen die Vereinsordnungen, insbesondere zur Bepflanzung und zur Einfriedung auf der Parzelle, zum Zustand der Bebauung und zum Umfang der bebauten Fläche bestehen. Ist die bebaute Fläche größer als 40 qm, ist ein Rückbau auf 40 qm seitens des Bezirksamtes vorgeschrieben. Dabei hat der Vorstand keinen Ermessenspielraum. Werden weitere Mängel festgestellt, so müssen Sie und/oder der Verkäufer sich schriftlich verpflichten, auch diese zu beseitigen. Über die Besichtigung wird seitens des Vorstandes ein Protokoll gefertigt, in dem der Sachstand schriftlich festgehalten wird. Sie und der Verkäufer erhalten eine Durchschrift.
- Nunmehr können Sie das Gartenhaus auf der von Ihnen gewünschten Parzelle erwerben, in dem Sie mit dem Verkäufer einen vorläufigen Kaufvertrag (Kopie erhält der Vorstand) mit einer Rücktrittsklausel für den Fall der Nichtgenehmigung des Untermieterwechsels durch das Bezirksamt abschließen.
- Der Abschluss des vorläufigen Kaufvertrages berechtigt noch nicht zur Bewirtschaftung der Parzelle. Dies ist grundsätzlich erst nach Abschluss des Untermietvertrages zwischen Ihnen und dem Verein zulässig.
- Der Vorstand zeigt dann den geplanten Untermieterwechsel beim Bezirksamt Spandau schriftlich an und bittet um Zustimmung und ggf. Genehmigung der Mängelbeseitigung.
- Nach Zustimmung des Bezirksamtes zum Untermieterwechsel und ggf. Genehmigung der Mängelbeseitigung kann nun die im Protokoll ggf. vereinbarte Mängelbeseitigung durch Sie und/oder den Verkäufer erfolgen, deren Abschluss durch ein Vorstandsmitglied geprüft wird.
- Ist die Mängelbeseitigung ordnungsgemäß erfolgt, schließen Sie und der Verkäufer den endgültigen Kaufvertrag ab. Daraufhin legt der Vorstand den Zeitpunkt des Untermieterwechsels fest und schließt mit Ihnen den Untermietvertrag ab. Vom Verkäufer erhalten Sie die Parzelle und das Gartenhaus betreffende Unterlagen über bestehende Verträge (Stromversorgung und ggf. Versicherungen) sowie zur Lage der Ver- und Entsorgungsleitungen. Sie können nun das Gartenhaus und die Parzelle nutzen.
Eine Übersicht aller Gebühren finden Sie hier: https://vfg-spandau.de/wp-content/uploads/2023/04/Gebuehrenuebersicht-des-VfG-Spandau.pdf
Für weitere Auskünfte bitten wir Sie, mit dem Vorsitzenden Christoph Berner (Parz. 46 bzw. 0172-1813287) Kontakt aufzunehmen.